1. Allgemeine Bestimmungen
Sofern im nachfolgenden Text nicht geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet
werden (etwa, weil eine verständlichere Formulierung bevorzugt wurde), sind entsprechende
Bezeichnungen in jedem Fall geschlechtsneutral zu verstehen – unabhängig davon,
ob im Einzelfall die weibliche oder die männliche Form verwendet wird.
Die Live in touch Show in Biberist ist eine Konzert und Eventorganisation der etti marketing gmbh, im Folgenden
„Veranstalterin“ genannt. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für Konzertbesuchende, Standbetreibende und übrige Parteien, die mit der
Veranstalterin in vertraglichen Beziehungen stehen.
Die Konzerte finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei
witterungsbedingter Gefährdung der Besucher oder Künstler kann es jederzeit
unterbrochen oder abgesagt werden.
Den Anweisungen des Personals bzw. den Ordnungs- und / oder Sicherheitsdiensten
der Veranstalterin ist strikte Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der
Anweisungen erfolgt die Wegweisung vom Veranstaltungsgelände. Ansprüche auf
Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte sind ausgeschlossen.
Zivil- und strafrechtliche Schritte der Veranstalterin bleiben vorbehalten.
Das Veranstaltungsgelände besteht ausfolgenden abgesperrten, bzw. markierten
Teilgeländen: Halle, VIP-Zone und Festivalparkplatz. Die Zutrittsberechtigung
für das Veranstaltungsgelände besteht nur für Personen mit einer gültigen
Eintrittskarte zu den für die jeweilige Kategorie auf der Webseite der
Veranstalterin publizierten Zugangszeiten.
Konzert oder Eventbesuchende erklären ihr Einverständnis, als Teil des
Publikums filmisch und / oder akustisch aufgenommen zu werden, und dass diese
Aufnahmen von der Veranstalterin oder Dritten kommerziell und ohne
Entschädigung genutzt und verwertet werden, oder dass sie aus Gründen der
Sicherheit sowie zur Verfolgung und Sanktionierung von Zuwiderhandlungen
jeglicher Art verwendet werden. Auf die Geltendmachung ihrer diesbezüglichen
Persönlichkeitsrechte verzichten die Konzert oder Event besuchenden
ausdrücklich und unwiderruflich.
Konzert oder Event besuchende müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Personen
unter 16 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten
Person oder mit schriftlicher Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person
gestattet. Die Veranstalterin lehnt bei Zuwiderhandlungen jegliche
Verantwortung und / oder Haftung ab.
Tieren wird kein Zutritt zum Konzertgelände gewährt.
2. Programm
Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Inhalt und Länge der
Darbietungen der Künstler. Die Veranstalterin übernimmt diesbezüglich keinerlei
Haftung.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige
Ankündigung das Programm des Konzerts zu ändern.
3. Lärmschutzvorkehrungen
Aufgrund der Lautstärke künstlerischer Darbietungen bei Konzerten besteht die
Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. An den Eingängen zum Areal können
Gehörschutzpfropfen bezogen werden.
Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder
Gesundheitsschäden ab.
4. Sicherheit
Die Veranstalterin sowie deren Ordnungs- und / oder Sicherheitsdienste führen
an sämtlichen offiziellen Eingängen, auf dem Veranstaltungsareal sowie in
dessen Peripherie während der gesamten Dauer des Konzerts Sicherheits- und
Einlasskontrollen durch.
Die Veranstalterin sowie deren Ordnungs- und / oder Sicherheitsdienste sind
befugt, Taschenkontrollen und Leibesvisitationen (präventive Kontrollen von
Effekten / getragenen Kleidern unter Einschluss des Abtastens des Körpers durch
eine gleichgeschlechtliche Person im Hinblick auf das Verhindern des
Verbringens verbotener Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände) durchführen.
Weitergehende Kontrollmassnahmen sind in Absprache / Zusammenarbeit mit den
örtlichen Polizeibehörden möglich.
Das Recht, Konzertbesuchenden aus wichtigem Grund den Eintritt zum
Veranstaltungsgelände zu verwehren oder jene von dort wegzuweisen, bleibt
vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen stellt einen wichtigen Grund dar. Trifft Konzertbesuchende
keine Schuld, kann die Veranstalterin den Kaufpreis der Eintrittskarte nach
eigenem Ermessen zurückerstatten. Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor.
5. Anreise und Verhalten auf dem Konzert oder Eventareal
5.1 Anreise und Parkplätze
Nach Möglichkeit sind öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.
Betreffend An- und Abreise zum / zur Konzerthalle gilt im Übrigen die
Strassenverkehrs-gesetzgebung. Parkieren auf den Zufahrtsstrassen zum
Veranstaltungsgelände und zu den Parkplätzen ist strengstens untersagt.
Fahrzeuge, die auf den Zufahrtsstrassen oder nicht auf einem Parkplatz
abgestellt sind, werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters
abgeschleppt. Der Fahrzeughalter wird kostenpflichtig und hat alle Aufwendungen
zu tragen, sobald der Abschleppdienst bestellt ist.
Für das Parkieren stehen Parkplätze zur Verfügung. Die Parkplätze sind
signalisiert, der Verkehrsdienst weist die Besuchenden ein.
Fahrräder können an dafür vorgesehenen Abstellplätzen parkiert werden.
Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.
5.2 Eintritt
Eintrittskarten sind nur über die von der Veranstalterin bestimmten
Ticketanbieter zu kaufen.
Zum Schutz vor überteuerten und / oder gefälschten Eintrittskarten wird
empfohlen, Tickets nicht via Zweitanbieter zu erwerben (vgl. dazu die Webseite
der Swiss Music Promoters Association www.smpa.ch).
Die Eintrittskarte muss an den offiziellen Eingängen der Veranstalterin
vorgewiesen werden und berechtigt zum einmaligen Eintritt.
Die Eintrittskarte der VIP-Gäste wird gegen ein Kontrollarmband getauscht. Das
Kontrollarmband ist persönlich und nicht übertragbar.
Jede VIP-Person muss das Kontrollarmband vor dem Betreten des
Veranstaltungsgeländes (exkl. Konzertparkplatz) fest verschlossen um das
Handgelenk tragen. Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene
Kontrollarmbänder sind ungültig und berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der
Leistungen der Veranstalterin, insbesondere nicht zum Eintritt.
Das Kontrollarmband berechtigt zum Eintritt in das Konzertgelände und in die
VIP Zone während der auf der Eintrittskarte genannten Zeitdauer.
Verlorene Eintrittskarten, Freikarten oder Kontrollarmbänder werden nicht
ersetzt.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die
Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die
Veranstalterin keine Haftung.
Für die Durchführung der Veranstaltung können Behörden oder die Veranstalterin
zusätzliche Schutz- und/ oder Hygienemassnahmen (z.B. Maskenpflicht,
Abstandspflicht, Pflicht zur Hinterlassung von Kontaktdaten etc.) anordnen,
welche strikt zu befolgen sind. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben hat den
entschädigungslosen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge.
Die Einfuhr von Getränken ist nicht erlaubt.
5.3 Aufnahmen
Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen der am Konzert oder Event auftretenden
Künstler sind nur für den ausschliesslich privaten, nicht-kommerziellen
Gebrauch erlaubt.
Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film- und
Videoaufnahmen von den am Konzert oder Event auftretenden Künstlern, von Konzert
oder Eventbesuchern oder der Konzerts oder Eventinfrastruktur ist untersagt.
Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
Bei Missachtung dieser Verbote behält sich die Veranstalterin die
Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln
ausdrücklich vor.
5.4 Weitere, für das Konzert oder Eventgelände geltende
Regeln
Auf dem Konzertareal nicht zugelassen sind:
– Sonnen- und Regenschirme, Fahnenstangen;
– Sämtliche Schuss-, Sprüh-, Stich-, Schlag-, und Hiebwaffen wie auch andere
als gefährlich eingestufte Gegenstände,
insbesondere auch Taschenmesser (Sackmesser) und Laser jeglicher Art
– Kameras mit digitalen oder analogen Spiegelreflexkameras mit/ohne
Wechselobjektive, Film- und Videokameras sowie Audioaufnahmegeräte
– Selfie- und GoPro-Sticks usw.
– Drohnen und andere flugtaugliche Geräte, mit oder ohne Kameras
– Rollerblades, Skate- und Kickboards, Rollschuhe, Fahrräder, Kinderwagen usw.
– Glas, Alu-Dosen
– Pyrotechnische Gegenstände, Petarden, Trockeneis
– illegale Betäubungsmittel
Auf dem Veranstaltungsgelände werden Getränke in Kunststofftrinkgläsern
ausgegeben, auf denen ein Depot in von der Veranstalterin festgelegter Höhe
erhoben wird. Das Depot wird an allen Bars und Getränkeständen auf dem
Veranstaltungsgelände zurückerstattet. Ein organisiertes Sammeln von
depotbehafteten Trinkgläsern durch Einzelpersonen oder Organisationen – selbst
unter dem Deckmantel „guter Zweck“ – ist ohne vorgängige Absprache mit der
Veranstalterin verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Personen vom
Veranstaltungsgelände weggewiesen, ohne Rückerstattung des Kaufpreises für die
Eintrittskarte.
Das Übernachten auf dem Veranstaltungsgelände ist generell untersagt.
6. Rückerstattungsanspruch
Grundsätzlich besteht in keinem Fall ein Rückgaberecht der Eintrittskarte oder
ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.
Muss das Konzert oder Event oder eine einzelne Veranstaltung zu Folge höherer
Gewalt (z.B. Krieg, Tod oder Krankheit eines Künstlers, Unwetter, Katastrophen,
Unruhen, Terrorismusgefahr, -warnung oder -akt, Epidemien, Pandemien,
behördliche Massnahmen oder unverschuldete Nichtbewilligung des Festivals etc.)
abgesagt oder verschoben werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der
Eintrittskarte noch auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte. Die
Eintrittskarte kann jedoch gegen eine Eintrittskarte für die nächste Ausgabe
des Konzert oder Event umgetauscht werden. In Ausnahmefällen kann die
Veranstalterin nach eigenem Ermessen und einzelfallweise entscheiden, ob
stattdessen der Kaufpreis der Eintrittskarte, abzüglich einer
Administrationsgebühr von max. 10% des Kaufpreises, zurückerstattet wird. Ein
Anspruch darauf besteht indessen nicht.
Muss das Konzert oder Event oder eine einzelne Veranstaltung zu Folge höherer
Gewalt (siehe oben) unterbrochen oder abgebrochen werden, besteht weder ein
Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte, auf Rückerstattung des Kaufpreises
der Eintrittskarte, noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des Konzerts oder
Event. Als Unterbruch des Konzerts gilt jede ab Eröffnung des Konzerts oder
Event erfolgte temporäre Unterbrechung des Konzerts oder Event oder einer
einzelnen Veranstaltung. Als Abbruch des Konzerts oder Events gilt jede ab
Eröffnung des Konzerts oder Events erfolgte Beendigung des Konzerts oder Events.
Konzert oder Eventbesuchende anerkennen insbesondere auch, dass es im Line-up des
Konzerts oder Events jederzeit, auch kurzfristig, zu Änderungen kommen kann,
sei es, dass sich Auftrittszeiten verschieben, sei es, dass ein Künstler gar
nicht auftritt. Solche und ähnliche Sachverhalte begründen weder ein
Rückgaberecht der Eintrittskarte, noch einen Rückerstattungsanspruch auf den
Kaufpreis der Eintrittskarte.
7. Weiterverkauf von Eintrittskarten
Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist untersagt. Die
Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann die für den Zweck
des Weiterverkaufs erworbenen Eintrittskarten sperren und für ungültig
erklären. Weiterführende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
8. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Veranstalterin für eigenes
und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen oder von ihren beauftragten Personen
ausgeschlossen. Die Veranstalterin und ihre Hilfspersonen haften insbesondere
nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die Festivalbesuchern von Dritten
(z.B. Standbetreiber) zugefügt werden.
Die Veranstalterin ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht
verantwortlich. Aufgefundene und bei der Veranstalterin abgegebene Gegenstände werden
an die Polizei Kanton Solothurn weitergeleitet.
Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Gebühren, Bussen und andere Nebenkosten
Dritter.
9. Besondere Bestimmungen für Standbetreibende
Der Betrieb eines Standes ist nur aufgrund eines schriftlichen Vertrages mit
der Veranstalterin erlaubt. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) sind Bestandteil der Verträge mit den Standbetreibenden.
10. Schlussbestimmungen /Gerichtsstand
Die Veranstalterin behält sich die Änderung der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) vor. Änderungen bedürfen der Schriftform. Die
jeweils aktuelle Version und frühere Versionen sind auf der Internetseite der
Veranstalterin einsehbar. Nebenabreden bestehen keine.
Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich das Schweizer
Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener
Kaufrechts. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird ausschliesslich
Kriegstetten, Schweiz, vereinbart.
Kriegstetten, 21.01.2025