Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Live on touch – Kriegstetten

1. Allgemeine Bestimmungen
Sofern im nachfolgenden Text nicht geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet werden (etwa, weil eine verständlichere Formulierung bevorzugt wurde), sind entsprechende Bezeichnungen in jedem Fall geschlechtsneutral zu verstehen – unabhängig davon, ob im Einzelfall die weibliche oder die männliche Form verwendet wird.
Die Live in touch Show in Biberist ist eine Konzert und Eventorganisation der etti marketing gmbh, im Folgenden „Veranstalterin“ genannt. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Konzertbesuchende, Standbetreibende und übrige Parteien, die mit der Veranstalterin in vertraglichen Beziehungen stehen.
Die Konzerte finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei witterungsbedingter Gefährdung der Besucher oder Künstler kann es jederzeit unterbrochen oder abgesagt werden.
Den Anweisungen des Personals bzw. den Ordnungs- und / oder Sicherheitsdiensten der Veranstalterin ist strikte Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen erfolgt die Wegweisung vom Veranstaltungsgelände. Ansprüche auf Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte sind ausgeschlossen. Zivil- und strafrechtliche Schritte der Veranstalterin bleiben vorbehalten.
Das Veranstaltungsgelände besteht ausfolgenden abgesperrten, bzw. markierten Teilgeländen: Halle, VIP-Zone und Festivalparkplatz. Die Zutrittsberechtigung für das Veranstaltungsgelände besteht nur für Personen mit einer gültigen Eintrittskarte zu den für die jeweilige Kategorie auf der Webseite der Veranstalterin publizierten Zugangszeiten.
Konzert oder Eventbesuchende erklären ihr Einverständnis, als Teil des Publikums filmisch und / oder akustisch aufgenommen zu werden, und dass diese Aufnahmen von der Veranstalterin oder Dritten kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden, oder dass sie aus Gründen der Sicherheit sowie zur Verfolgung und Sanktionierung von Zuwiderhandlungen jeglicher Art verwendet werden. Auf die Geltendmachung ihrer diesbezüglichen Persönlichkeitsrechte verzichten die Konzert oder Event besuchenden ausdrücklich und unwiderruflich.
Konzert oder Event besuchende müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Personen unter 16 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder mit schriftlicher Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person gestattet. Die Veranstalterin lehnt bei Zuwiderhandlungen jegliche Verantwortung und / oder Haftung ab.
Tieren wird kein Zutritt zum Konzertgelände gewährt. 

2. Programm
Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Inhalt und Länge der Darbietungen der Künstler. Die Veranstalterin übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung das Programm des Konzerts zu ändern. 

3. Lärmschutzvorkehrungen
Aufgrund der Lautstärke künstlerischer Darbietungen bei Konzerten besteht die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. An den Eingängen zum Areal können Gehörschutzpfropfen bezogen werden.
Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab. 

4. Sicherheit
Die Veranstalterin sowie deren Ordnungs- und / oder Sicherheitsdienste führen an sämtlichen offiziellen Eingängen, auf dem Veranstaltungsareal sowie in dessen Peripherie während der gesamten Dauer des Konzerts Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.
Die Veranstalterin sowie deren Ordnungs- und / oder Sicherheitsdienste sind befugt, Taschenkontrollen und Leibesvisitationen (präventive Kontrollen von Effekten / getragenen Kleidern unter Einschluss des Abtastens des Körpers durch eine gleichgeschlechtliche Person im Hinblick auf das Verhindern des Verbringens verbotener Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände) durchführen. Weitergehende Kontrollmassnahmen sind in Absprache / Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden möglich.
Das Recht, Konzertbesuchenden aus wichtigem Grund den Eintritt zum Veranstaltungsgelände zu verwehren oder jene von dort wegzuweisen, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt einen wichtigen Grund dar. Trifft Konzertbesuchende keine Schuld, kann die Veranstalterin den Kaufpreis der Eintrittskarte nach eigenem Ermessen zurückerstatten. Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor. 

5. Anreise und Verhalten auf dem Konzert oder Eventareal

5.1 Anreise und Parkplätze
Nach Möglichkeit sind öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.
Betreffend An- und Abreise zum / zur Konzerthalle gilt im Übrigen die Strassenverkehrs-gesetzgebung. Parkieren auf den Zufahrtsstrassen zum Veranstaltungsgelände und zu den Parkplätzen ist strengstens untersagt. Fahrzeuge, die auf den Zufahrtsstrassen oder nicht auf einem Parkplatz abgestellt sind, werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt. Der Fahrzeughalter wird kostenpflichtig und hat alle Aufwendungen zu tragen, sobald der Abschleppdienst bestellt ist.
Für das Parkieren stehen Parkplätze zur Verfügung. Die Parkplätze sind signalisiert, der Verkehrsdienst weist die Besuchenden ein.
Fahrräder können an dafür vorgesehenen Abstellplätzen parkiert werden.
Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. 

5.2 Eintritt
Eintrittskarten sind nur über die von der Veranstalterin bestimmten Ticketanbieter zu kaufen.
Zum Schutz vor überteuerten und / oder gefälschten Eintrittskarten wird empfohlen, Tickets nicht via Zweitanbieter zu erwerben (vgl. dazu die Webseite der Swiss Music Promoters Association www.smpa.ch).
Die Eintrittskarte muss an den offiziellen Eingängen der Veranstalterin vorgewiesen werden und berechtigt zum einmaligen Eintritt.
Die Eintrittskarte der VIP-Gäste wird gegen ein Kontrollarmband getauscht. Das Kontrollarmband ist persönlich und nicht übertragbar.
Jede VIP-Person muss das Kontrollarmband vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes (exkl. Konzertparkplatz) fest verschlossen um das Handgelenk tragen. Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder sind ungültig und berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen der Veranstalterin, insbesondere nicht zum Eintritt.
Das Kontrollarmband berechtigt zum Eintritt in das Konzertgelände und in die VIP Zone während der auf der Eintrittskarte genannten Zeitdauer.
Verlorene Eintrittskarten, Freikarten oder Kontrollarmbänder werden nicht ersetzt.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
Für die Durchführung der Veranstaltung können Behörden oder die Veranstalterin zusätzliche Schutz- und/ oder Hygienemassnahmen (z.B. Maskenpflicht, Abstandspflicht, Pflicht zur Hinterlassung von Kontaktdaten etc.) anordnen, welche strikt zu befolgen sind. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben hat den entschädigungslosen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge.
Die Einfuhr von Getränken ist nicht erlaubt. 5.3 Aufnahmen
Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen der am Konzert oder Event auftretenden Künstler sind nur für den ausschliesslich privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch erlaubt.
Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film- und Videoaufnahmen von den am Konzert oder Event auftretenden Künstlern, von Konzert oder Eventbesuchern oder der Konzerts oder Eventinfrastruktur ist untersagt.
Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
Bei Missachtung dieser Verbote behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor. 5.4 Weitere, für das Konzert oder Eventgelände geltende Regeln
Auf dem Konzertareal nicht zugelassen sind:
– Sonnen- und Regenschirme, Fahnenstangen;
– Sämtliche Schuss-, Sprüh-, Stich-, Schlag-, und Hiebwaffen wie auch andere als  gefährlich eingestufte Gegenstände, insbesondere auch Taschenmesser (Sackmesser) und Laser jeglicher Art
– Kameras mit digitalen oder analogen Spiegelreflexkameras mit/ohne Wechselobjektive, Film- und Videokameras sowie Audioaufnahmegeräte
– Selfie- und GoPro-Sticks usw.
– Drohnen und andere flugtaugliche Geräte, mit oder ohne Kameras
– Rollerblades, Skate- und Kickboards, Rollschuhe, Fahrräder, Kinderwagen usw.
– Glas, Alu-Dosen
– Pyrotechnische Gegenstände, Petarden, Trockeneis
– illegale Betäubungsmittel
Auf dem Veranstaltungsgelände werden Getränke in Kunststofftrinkgläsern ausgegeben, auf denen ein Depot in von der Veranstalterin festgelegter Höhe erhoben wird. Das Depot wird an allen Bars und Getränkeständen auf dem Veranstaltungsgelände zurückerstattet. Ein organisiertes Sammeln von depotbehafteten Trinkgläsern durch Einzelpersonen oder Organisationen – selbst unter dem Deckmantel „guter Zweck“ – ist ohne vorgängige Absprache mit der Veranstalterin verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Personen vom Veranstaltungsgelände weggewiesen, ohne Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte.
Das Übernachten auf dem Veranstaltungsgelände ist generell untersagt. 

6. Rückerstattungsanspruch
Grundsätzlich besteht in keinem Fall ein Rückgaberecht der Eintrittskarte oder ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.
Muss das Konzert oder Event oder eine einzelne Veranstaltung zu Folge höherer Gewalt (z.B. Krieg, Tod oder Krankheit eines Künstlers, Unwetter, Katastrophen, Unruhen, Terrorismusgefahr, -warnung oder -akt, Epidemien, Pandemien, behördliche Massnahmen oder unverschuldete Nichtbewilligung des Festivals etc.) abgesagt oder verschoben werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte noch auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte. Die Eintrittskarte kann jedoch gegen eine Eintrittskarte für die nächste Ausgabe des Konzert oder Event umgetauscht werden. In Ausnahmefällen kann die Veranstalterin nach eigenem Ermessen und einzelfallweise entscheiden, ob stattdessen der Kaufpreis der Eintrittskarte, abzüglich einer Administrationsgebühr von max. 10% des Kaufpreises, zurückerstattet wird. Ein Anspruch darauf besteht indessen nicht.
Muss das Konzert oder Event oder eine einzelne Veranstaltung zu Folge höherer Gewalt (siehe oben) unterbrochen oder abgebrochen werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte, auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte, noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des Konzerts oder Event. Als Unterbruch des Konzerts gilt jede ab Eröffnung des Konzerts oder Event erfolgte temporäre Unterbrechung des Konzerts oder Event oder einer einzelnen Veranstaltung. Als Abbruch des Konzerts oder Events gilt jede ab Eröffnung des Konzerts oder Events erfolgte Beendigung des Konzerts oder Events.
Konzert oder Eventbesuchende anerkennen insbesondere auch, dass es im Line-up des Konzerts oder Events jederzeit, auch kurzfristig, zu Änderungen kommen kann, sei es, dass sich Auftrittszeiten verschieben, sei es, dass ein Künstler gar nicht auftritt. Solche und ähnliche Sachverhalte begründen weder ein Rückgaberecht der Eintrittskarte, noch einen Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte. 

7. Weiterverkauf von Eintrittskarten
Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist untersagt. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann die für den Zweck des Weiterverkaufs erworbenen Eintrittskarten sperren und für ungültig erklären. Weiterführende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten. 

8. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Veranstalterin für eigenes und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen oder von ihren beauftragten Personen ausgeschlossen. Die Veranstalterin und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die Festivalbesuchern von Dritten (z.B. Standbetreiber) zugefügt werden.
Die Veranstalterin ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich. Aufgefundene und bei der Veranstalterin abgegebene Gegenstände werden an die Polizei Kanton Solothurn weitergeleitet.
Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Gebühren, Bussen und andere Nebenkosten Dritter. 9. Besondere Bestimmungen für Standbetreibende
Der Betrieb eines Standes ist nur aufgrund eines schriftlichen Vertrages mit der Veranstalterin erlaubt. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der Verträge mit den Standbetreibenden.       10. Schlussbestimmungen /Gerichtsstand
Die Veranstalterin behält sich die Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor. Änderungen bedürfen der Schriftform. Die jeweils aktuelle Version und frühere Versionen sind auf der Internetseite der Veranstalterin einsehbar. Nebenabreden bestehen keine.
Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird ausschliesslich Kriegstetten, Schweiz, vereinbart. Kriegstetten, 21.01.2025